Der Landkreis Rostock hat im Ergebnis des Ausschreibungsverfahrens zum bundesweit geförderten Breitbandausbau der Telekom den Auftrag zum Ausbau in den Projektgebieten 24_03 (Gemeinden Pölchow und Papendorf) sowie 26_01 (Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen) erteilt.
Für welche Haushalte kommt ein geförderter Breitbandausbau mit Glasfaser in Frage?
Eine Förderung sieht der Gesetzgeber nur für „unversorgte“ Haushalte vor. Als „unterversorgt“ gilt eine Adresse nach den aktuellen Förderbedingungen, bei der eine Geschwindigkeit von weniger als 30 Mbit/s im Download („Aufgreifschwelle“) erreicht wird.
Die eindeutig als unterversorgt festgestellten Haushalte wurden inzwischen durch ein gemeinsam vom Landkreis Rostock und der Telekom zusammengestelltes Schreiben informiert. Der beigefügte Antrag ist schnellstmöglich an die angegebene Adresse zurück zu senden.
Das Ausbauziel ist eine 100% Versorgung der bestehenden weißen Flecken mit einer Geschwindigkeit für Privathaushalte von mind. 100 Mbit/s im up/download (symmetrisch) und für Gewerbekunden von mind. 1 Gbit/s. Es werden nur Glasfaserleitungen nach dem FTTH- Standard verlegt. Der Landkreis Rostock hat die Telekom beauftragt für alle Haushalte, die einen ausgefüllten und unterschriebenen Antrag (automatisch im Briefkasten) in der im Anschreiben benannten Frist zurückschicken, einen kostenlosen Hausanschluss einschließlich der Telefonanschlussdose ins Haus zu verlegen.
Warum habe ich noch keine Infopost erhalten?
Für diesen Fall gibt es zwei mögliche Gründe.
Zum einen arbeitet die Telekom zusammen mit dem Landkreis und den Kommunen an einem Abgleich der korrekten Adressangaben. Womöglich fällt Ihre Adresse aktuell noch darunter. Keine Sorge, nach Abschluss der Prüfung werden Sie auch informiert.
Zum anderen kann es daran liegen, dass Ihr Haus, Ihre Straße, Ihre Ortslage sich in einem bereits als ausgebaut geltendem Bereich befindet. Sollten bei Ihnen sowohl über den vorhandenen (DSL-)Internetanschluss oder über Ihre Mobilfunkverbindung Downloadgeschwindigkeiten von über 30Mbit/s verfügbar sein, dann gilt gemäß Bundesförderrichtlinie Ihr Haushalt bereits als ausgebaut.
Die Förderrichtlinien des Bundes und des Landes geben für die Ausbauaktivitäten des Landkreises eindeutige Bedingungen vor: Es dürfen nur die Haushalte erschlossen werden, die bisher eine Übertragungsrate von weniger 30 Mbit/s im Download haben und bei denen kein Telekommunikationsunternehmen eine Ausbauplanung angekündigt hat. Diese Anschlüsse werden als weiße Flecken bezeichnet.
Welche Möglichkeiten habe ich trotzdem?
Werden Sie bitte aktiv und unterstützen Sie die Telekom. Hierzu laden Sie sich den Antrag herunter und schicken ihn mit Ihren persönlichen und grundstücksbezogenen Angaben ausgefüllt und unterschrieben an die dort angegebene Adresse. Sind Sie nicht Eigentümer, sondern z.B. Mieter, dann setzen Sie sich bitte mit Ihrem Vermieter oder dem Eigentümer in Verbindung. Die Telekom wird in jedem Fall Ihren Antrag prüfen und Ihnen antworten.
Versand an:
Telekom Deutschland GmbH
Bauherren „Glasfaser“
Postfach 44 03 45
44392 Dortmund
Breitbandverantwortlicher Amt Warnow-West
Sven Breitrück
Fachbereichsleiter Bauverwaltung
Telefon: 038207 633-41
Fax: 038207 633 29
s.breitrueck@warnow-west.de