57 Stimmen für die Siegererntekrone der Klasse 5b des Schuljahres 2024/2025

Brauchtum im ländlichen Raum, der Start dieses Projektes für die Klassen 5a bis 5d begann im Schuljahr 2024/2025 an der Realschule der Warnowschule in Papendorf.

Ein ganzes Jahr beschäftigten sich die Schülerinnen und Schüler mit den Themen Brauchtum, Getreide, Erntekronengestell, Erntekronenbinden und dann war es soweit.

Zum Erntefest  am  30.08.2025  wurden  die  vier  Erntekronen  zur  Bewertung  ausgestellt  und anschließend hingen sie zur Bewertung im Besucherbereich des Amtes Warnow West in Kritzmow. Insgesamt haben 170 Interessierte ihre Stimme abgegeben.

Das Ergebnis war knapp, was alle gefreut hatte, denn das zeigte, alle Schülerinnen und Schüler haben  mit  Einsatz, Kreativität und Leidenschaft ihre Erntekrone gebunden.  Schon bei der Bewertung waren sich die Schülerinnen und Schüler nicht mehr sicher, welches ihre Erntekrone war.

Die Siegererntekrone der Klasse 5b war mit 57 Stimmen nur ein Punkt vor der Erntekrone der Klasse 5d mit 56 Stimmen. Es folgten die Erntekronen der Klasse 5c mit 37 Stimmen und die Klasse 5a mit 20 Stimmen. Alle Klassen haben einen Gutschein zum Pizza backen erhalten.

Am 05.10.25 zum Erntedankfest konnten wir die vier Erntekronen in der Kirche der EKG Biestow ausstellen.

Vielen Dank an alle, die dieses Projekt begleiteten.

Ein besonderer Dank geht an Hardy Soldan, der als Hausmeister in der Warnowschule Papendorf tätig ist. Herr Soldan hatte dieses Projekt so großartig unterstützt und alles möglich gemacht, was in Vorbereitung und Umsetzung dieses Projektes notwendig war.

Mit Beginn des Schuljahres 2025/26 war der Start des neuen Projektes Brauchtum im ländlichen Raum mit den Klassen 5a bis 5e. Im Sommer 2026 werden dann fünf Erntekronen zur Bewertung ausgestellt. Das geht dann auch ohne Erntefest!

Text und Fotos: Angelika Reichelt, Sozialausschuss

Die Siegerinnen

Beim Erntefest

Beim Erntedankfest in der Biestower Kirche

im Amt Warnow-West

Siegererntekrone

Öffentliche Bekanntmachung: Sitzung der Gemeindevertretung am 09.12.2025

Die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Papendorf findet am Dienstag, 09.12.2025 um 18:30 Uhr im Versammlungsraum der Freiwilligen Feuerwehr Papendorf,
Erbsenkamp 5 statt.

Tagesordnung (.pdf)

Die Amtsverwaltung informiert: Freie Sicht nach allen Seiten

Anpflanzungen beleben und verschönern das Ortsbild. Leider können durch Anpflanzungen aber auch Gefahrensituationen hervorgerufen werden. Eingehende Hinweise und Beschwerden sowie durchgeführte Ortsbesichtigungen zeigen, dass an Kreuzungen, Einmündungen, sowie Fuß- und Radwegen immer wieder Behinderungen durch überhängende Äste und zu breit und zu hoch wachsende Hecken bestehen.
Dann kann es nur heißen: „Bitte zurückschneiden!“
Bitte prüfen Sie auch, ob Straßenlampen an der Grundstücksgrenze oder Schilder zugewachsen sind und deren Freischneiden erforderlich ist. Bedenken Sie: Durch das Zuwachsen von Straßenlampen oder Schildern wird die Verkehrssicherheit beeinträchtigt und die Orientierung von ortsfremden Personen erschwert.
Gemäß § 35 Abs. 3 Straßen- und Wegegesetz M-V dürfen Anpflanzungen aller Art sowie Zäune, Stapel, Haufen und andere mit einem Grundstück nicht fest verbundene Einrichtungen nicht angelegt werden, wenn sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen können. Sind solche Anpflanzungen bzw. Hindernisse bereits vorhanden, haben die Eigentümer und Besitzer deren Beseitigung zu dulden, wenn sie diese nicht selbst beseitigen.
Bei Gefahr im Verzug kann das Amt Warnow-West als zuständige Gemeindeverwaltung die Anpflanzungen bzw. Hindernisse sofort beseitigen oder zurückschneiden. Die Kosten für das Ausführen dieser Maßnahmen werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
Ist keine Gefahr im Verzug, sind die Schutzmaßnahmen 14 Tage vor Durchführung schriftlich anzukündigen. Die Grundstückseigentümer bzw. -besitzer können in dieser Zeit die Schutzmaßnahmen im Benehmen mit der Gemeindeverwaltung selbst durchführen.
Besonders gefährdet sind Kinder, die nach der Straßenverkehrsordnung bis zum vollendeten achten Lebensjahr mit ihrem Fahrrad den Gehweg benutzen müssen. Werden sie durch überhängende Äste zum Ausweichen auf die Straße verleitet, besteht erhöhte Unfallgefahr für sie. Neben der möglichen Verletzung des Kindes drohen Ihnen erhebliche Schadensersatzforderungen.
Im Kreuzungsbereich von Straßen sind sog. „Sichtdreiecke“ grundsätzlich von jeder Bebauung freizuhalten. Das Sichtdreieck beschreibt ein Sichtfeld, das ein Verkehrsteilnehmer zur Verfügung hat, wenn er von einer untergeordneten in eine übergeordnete Straße einbiegen will. Wenn nun dieses Sichtdreieck durch Bebauung (Gartenzaun, Hecke, Baum o. Ä.) nicht mehr überschaubar ist, wird das Einbiegen in die bevorrechtigte Straße zum gefährlichen Glücksspiel.
Beachten Sie auch das sog. „Lichtraumprofil“, das von allen Grundstückseigentümern einzuhalten ist, deren Grundstücke an öffentliche Straßen sowie Geh- und Radwege angrenzen: Der Pflanzenwuchs sollte bis zu einer Höhe von 2,30 Metern nicht über den Gehweg ragen (bei Radwegen ist eine Höhe von 2,50 Metern einzuhalten). Grenzt das Grundstück direkt an eine öffentliche Straße, dürfen die Pflanzen bis zu einer Höhe von 4,5 Metern nicht in die Straße hineinragen. Auch ist ein Abstand von 0,50 m zum Fahrbahnrand zu wahren.
Als Verkehrsteilnehmer erwarten Sie, dass andere Grundstückseigentümer bzw. -besitzer alles unternehmen, um Sie selbst und Ihre Angehörigen vor Gefahren zu schützen. Legen Sie diesen Maßstab auch an Ihr eigenes Verhalten an. Beachten Sie bitte auch, dass Sie als Grundstückseigentümer bzw. -besitzer verkehrssicherungspflichtig sind und im Schadensfall mit erheblichen Schadensersatzansprüchen konfrontiert werden können.

FB Bauverwaltung

Aktuell keine Grünschnittentsorgung

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die Termine der Grünschnittentsorgung der Gemeinden Papendorf und Pölchow entfallen.

Der Schul- und Bauhofausschuss hat auf seiner Sitzung am 13.03.2025 gegen die Stimmen der Gemeinden Papendorf und Pölchow beschlossen, die Grünschnittentsorgung mit sofortiger Wirkung einzustellen.

Ich bedauere diese Entscheidung und bitte Sie, die Grünschnittentsorgung auf den Wertstoffhöfen unter Beachtung der Öffnungszeiten, die Sie unter: https://www.abfall-lro.de/ finden,  vorzunehmen.

 

Ihr Bürgermeister

Bernd Risch