Teilweise kein Abbrennen von Silvesterfeuerwerk in Sildemow

Der Landrat des Landkreises Rostock hat mit seiner Allgemeinverfügung zum Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen am 31.12.2025 und am 01.01.2026 festgelegt, dass im Abstand von 200 Metern zu stroh- und reetgedeckten Gebäuden keine pyrotechnischen Gegenstände der Kategorie 2 abgebrannt werden dürfen.

Dieses trifft teilweise auf Sildemow zu, so dass dort ein Abbrennen des sogenannten Silvesterfeuerwerks (Kat. 2) auch zu Silvester und Neujahr nicht zulässig ist.

Ein Verstoß kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Die Allgemeinverfügung wurde amtlich bekanntgemacht unter
https://www.landkreis-rostock.de/de/bekanntmachungen.html